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Die AUFGABENBETREUUNGstellt in Anbetracht der steigenden Schulanforderungen und beruflichen Überlastung der Eltern eine zeitnahe und wirksame Einrichtung dar und wird seit Jahren immer mehr in Anspruch genommen. Sie erfüllt den Zweck, die Eltern von der Sorge um das schulische Wohlergehen ihrer Kinder weitmöglichst zu befreien. Der Arbeitsalltag der Erwachsenen, die Berufstätigkeit alleinerziehender Mütter bzw. Väter, ein strenges Ausleseverfahren nach dem Leistungsprinzip und nicht zuletzt die Wandlung im Unterrichtsverfahren tragen dazu bei, dass die Erziehungsberechtigten heutzutage weniger denn je ihren Kindern zu Hause die nötige Unterstützung bieten können.Zugelassen werden alle Schüler der Grund-, Mittel-, Real- und höheren Schulen. Die AUFGABENBETREUUNG erfolgt durch ausgewählte Lehrkräfte, wobei dem Schüler nicht nur eine fachliche Hilfe geboten wird. Entscheidender ist die Tatsache, dass jedes Kind lernt, methodisch und selbständig seine Aufgaben anzufertigen, um frühzeitig dem pädagogischen Prinzip der Selbständigkeit zu genügen. Die Hausaufgaben werden im Aufgabenheft notiert, dem jeweiligen Gruppenleiter vorgelegt und von den zuständigen Fachlehrern kontrolliert. Dabei erklären die Lehrkräfte nochmals eine Aufgabe, sofern sie während des Schulunterrichts nicht oder nur teilweise verstanden wurde. Die AUFGABENBETREUUNG ist jedoch nur pädagogisch wirksam, wenn sie mittelfristig und regelmäßig besucht wird. Deshalb sollten die Teilnehmer nur stundenweise befreit werden (Anwesenheitsliste). Schüler, die klassenbedingt früher mit den Hausaufgaben oder Vorbereitung auf Klassenarbeiten fertig sind, dürfen sich - mit Einwilligung der Eltern und Gruppenleiter - neigungsnah beschäftigen oder früher nach Hause gehen. Bei unterdurchnittlichen Schulleistungen werden die Eltern vom Direktor verständigt, um rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen treffen zu können. BETREUUNGSZEITMontags bis freitags von 14.00 bis 15.30 Uhr statt, außer an gesetzlichen Feiertagen und während der Ferien.Die Schüler können sich schon unmittelbar nach Schulschluss in den Räumen des Instituts aufhalten. KÜNDIGUNGJederzeit mit 4 Wochen Frist zu jedem Monatsende schriftlich kündbar.Während der Sommerferien bleibt derjenige Monat (Juli oder August) zahlungsfrei, in dem die Ferientage überwiegen. GEBÜHRENmonatlich 118,- einschließlich Versicherungsschutz (im Voraus zu entrichten), spätestens jedoch bis zum 5. Werktag eine Monats bzw. eine Woche nach der Anmeldung. Zusätzlich wird eine einmalige Einschreibegebühr in Höhe von 5,- erhoben.Nehmen aus einer Familie mehrere Kinder teil, wird dem Zweitschüler und jedem weiteren ein Familienrabatt von 20 % eingeräumt. |
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Tel: 0049-(0)6221-45680 Fax: 0049-(0)6221-456819 © by S. Weigel |